Die aktuelle Trinkwasserverordnung gibt indirekt Hinweise auf dieses Thema, da im § 3 Abs.1 lit. 1 steht, dass Wasser geeignet sein muss, ohne Gefährdung der menschlichen Gesundheit getrunken oder verwendet zu werden. Das ist gegeben, wenn es Mikroorganismen [...] jedweder Art nicht in einer Anzahl oder Konzentration enthält, die eine potenzielle Gefährdung der menschlichen Gesundheit darstellen [...]. Während die österreichische Version der (EU-weit gültigen) Trinkwasserverordnung die Legionellen nicht ausdrücklich erwähnt (in der Bäderhygieneverordnung allerdings schon), ist die deutsche Version schon genauer. Im § 20 wird festgeschrieben, dass das Gesundheitsamt in bestimmten Fällen die Wasseruntersuchungen auch auf Legionellen ausdehnen kann. Rechtsverbindlich konkreter noch wird hier die steiermärkische Landesregierung, die in einem Erlass Wasseruntersuchungen vorschreibt und Vorgangsweisen bei "positivem" Legionellenbefund empfiehlt. Einen derartigen Erlass gibt es auch im Land Salzburg. Quelle (ÖNORM)