AGB | Impressum | Haftungsausschluss | Kontakt



Grundsätzliches zum Legionellenschutz BALS Liquid System





Legionellenschutz muss zu jeder Probeentnahmezeit, dauerhaft sicher und garantiert wirksam sein.

Dies muss für alle Zapfstellen im Kaltwasser, wie auch im Warmwassernetz, der Fall sein.

Amortisationsrechnungen, wenn es um die Sicherheit vor Infektionserkrankungen mit möglichen Todesfolgen gehen kann, haben hier keine Berechtigung.

Es gilt ein Minimierungsgebot, wenn es darum geht, für alle Gefahren die im Umgang mit der Hygienesicherheit für unserer wichtigsten Lebensmittel Luft und Wasser ausgehen können, zu minimieren!

Leider reichen die neuesten Anforderungen der ÖN B 5019 Stand 05 2011 nicht aus, um Trinkwasserqualität im ganzen System zu gewährleisten.

Warum? Grundsätzlich ja, der Wasserversorger sollte gemäß Trinkwasserverordnung einwandfreies Wasser (legionellenfrei) liefern können. Die Umweltverschmutzung und die Totleitungen in den Wasserversorgungsleitungen (Wochenendhäuser, Abbruchhäuser, Leerstehende Häuser etc.) ohne Rückkeimungsschutz führen zu unkontrollierten mikrobiologischen Verunreinigungen der Wasserversorgung.

Unserer Ansicht nach gehört daher in jeder Versorgungseinheit nach dem Wasserzähler ein Eintragsschutz für Mikrobiologie ins Trinkwassersystem.
Auch dieser oft nahezu 100%tige Schutz ist nicht ausreichend, denn es muss zusätzlich eine kontinuierliche Behandlung der Umlaufzirkulation erfolgen. Da bei Stagnationen auch völlig demineralisiertes und entkeimtes Wasser im Rohrsystem durch die Kommunikation mit der Außenwelt (Umgebung) zur Verkeimung führt! Es ist alles nur eine Frage der Zeit!

Für das BALS Liquid System ist es daher überhaupt kein Problem, den Nachweis der Funktion gem. ÖN B 5019 Pkt. 9 Sonderfälle durch Sachverständige nachzuweisen. Jeder Betreiber hat somit seine Pflicht gem. ÖN B 5019 erbracht.

Für das BALS Liquid System gibt es auch keine Einschränkungen. Funktioniert bei Zentralen Mischsystemen genauso, wie bei Temperaturen im Speicher von 35° !! Und bei verkeimten Quellwasser aus dem Ortswassernetz !

Wichtiger NACHSATZ: Die ÖNORM B 5019 hält nur eine Lösung mit 60° im Boiler und 55° an der Zapfstelle für geeignet Legionellenschutz zu gewährleisten !

In über 400 Anlagenuntersuchungen in den letzten 2 Jahren wurde in nahezu allen Betriebszuständen mit höheren Temperaturen 60/55 eine Reduzierung im WW Netz unter Grenzwert 100 leg. erreicht. Doch die Probleme waren sofort im Kaltwasser !!
KEIN TRINKWASSER mehr nach Trinkwasserverordnung.

Obwohl die ÖN von uns darüber seit Jahren informiert wird, verweigert man auf diese Gefahren bei Betrieb 60/55 hinzuweisen und bietet keine Alternativen an !

Da man ja nun als Folge der ÖN B 5019 keine Trinkwasserqualität nach Trinkwasserverordnung anbieten kann, weicht man auf zusätzliche Trinkwasserspender aus !! Das nächste Gefahrenpotential !!

So wird die Wirtschaft angekurbelt, doch keine Lösung präsentiert ! Die Hygienesicherheit dieser jetzt am Markt befindlichen Wasserspender ist aus unserer Sicht unzureichend bis dato bzw. mit allerhöchsten Betriebskosten sicherzustellen !

Die Entwickler der BALS LIQUID Technologie unter der Leitung von Univ. Doz. Dr. Maximillian Steinkellner haben in Ihren Überlegungen sowohl für das WW, wie das KW, diese Legionellen-Lösung vorgesehen.